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Bundesärztekammer (BÄK)

https://akdae.de
Gesundheit & MedizinNicht BFSG-konformLevel A: 26/31 | Level AA: 22/24

Letzter Scan: 3. April 2026

Rang 1559 von 5029Branche:Rang 86 von 303in Gesundheit & Medizin

Barrierefreiheits-Analyse: Bundesärztekammer (BÄK)

Die Bundesärztekammer (BÄK) betreibt die Website akdae.de als zentrale Plattform für die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Die AkdÄ widmet sich der Förderung der Arzneimittelsicherheit und der Bereitstellung unabhängiger, evidenzbasierter Informationen zur Arzneiverordnung in der Praxis. Zu den Kernprodukten und Dienstleistungen gehören die Möglichkeit zur Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW), die Publikation "Arzneiverordnung in der Praxis (AVP)" sowie die Erstellung detaillierter Leitfäden zur Arzneimitteltherapie, beispielsweise zur medikamentösen Cholesterinsenkung oder zu Biosimilars. Diese Angebote richten sich primär an die Ärzteschaft und medizinisches Fachpersonal, um eine fundierte und sichere Arzneimitteltherapie zu gewährleisten.

Die Zielgruppe der AkdÄ umfasst somit in erster Linie Ärzte und medizinisches Fachpersonal, die auf aktuelle und verlässliche Informationen zur Arzneimitteltherapie angewiesen sind. Indirekt profitieren auch Patienten von der Arbeit der AkdÄ, da die bereitgestellten Informationen und Meldesysteme zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen. Ergänzend zu den genannten Angeboten informiert die AkdÄ über neue Arzneimittel, veröffentlicht Stellungnahmen zur frühen Nutzenbewertung (§ 35a SGB V) und versendet wichtige Drug Safety Mails und News, wie Rote-Hand-Briefe. Darüber hinaus werden Fortbildungsveranstaltungen angeboten, um das Fachwissen der Ärzteschaft kontinuierlich zu aktualisieren.

Die digitalen Services der AkdÄ umfassen die Online-Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen, die Bereitstellung aller Publikationen, Leitfäden und Nachrichten im PDF-Format sowie als Webseiteninhalte und ein Archiv für Newsletter. Diese digitalen Angebote sind entscheidend für die schnelle und breite Verbreitung relevanter Informationen. Die Bundesärztekammer und die AkdÄ sind in Bezug auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) relevant, da sie sich intensiv mit der Arzneimittelsicherheit und der Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen befassen. Das BFSG ist seit Juni 2025 in Kraft und zielt auf die Verbesserung der Patientensicherheit ab, wozu die von der AkdÄ bereitgestellten Informationen und Meldesysteme zur Arzneimitteltherapiesicherheit und zu Risiken von Arzneimitteln direkt beitragen. Die Website akdae.de weist einen WCAG-Compliance Score von 87 von 100 Punkten auf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Bundesärztekammer (BÄK) die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 87/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

87%Erster Scan

3. April 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

2 Punkte über dem Durchschnitt (85%)

Rang 1559 von 5029

Branchenvergleich

3 Punkte über dem Gesundheit & Medizin (84%)

Rang 86 von 303 in Gesundheit & Medizin

WCAG 2.2 Kriterien

48 von 55 Kriterien erfüllt

Level A26/31
Level AA22/24

Level A (26/31)

Level AA (22/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

2.1.1

Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.

4.1.2

Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.

1.3.1

Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 100 04/2026 accessibleai.eu

Top 100 im Index für Digitale BarrierefreiheitBundesärztekammer (BÄK)

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