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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

https://bfarm.de
Oeffentlicher Sektor & VerwaltungNicht BFSG-konformLevel A: 25/31 | Level AA: 23/24

Letzter Scan: 24. März 2026

Rang 339 von 2281Branche:Rang 22 von 150in Oeffentlicher Sektor & Verwaltung

Barrierefreiheits-Analyse: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine zentrale Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Als Teil des öffentlichen Sektors trägt das BfArM maßgeblich zur öffentlichen Gesundheit und Sicherheit in Deutschland bei. Seine Kernaufgaben umfassen die Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, deren Risikoerfassung und -bewertung sowie die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs. Diese regulatorischen Tätigkeiten sind essenziell, um die Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit von Produkten zu gewährleisten, die direkt das Wohl der gesamten Bevölkerung betreffen.

Für eine Behörde wie das BfArM ist die digitale Barrierefreiheit von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen erhalten. Dies betrifft beispielsweise die Lieferengpass-Datenbank, Meldeportale für Nebenwirkungen oder das Organspende-Register. Die Zugänglichkeit dieser digitalen Angebote ist entscheidend, damit Bürgerinnen und Bürger sowie Fachkreise gleichermaßen von den bereitgestellten Informationen und Funktionen profitieren können. Das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (BFSG) gilt seit Juni 2025 und unterstreicht die Notwendigkeit, dass öffentliche Stellen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und eine inklusive Gesellschaft zu fördern.

Die Website des BfArM (bfarm.de) weist im Rahmen der Analyse durch accessibleAI im Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) einen Compliance Score von 87 von 100 Punkten auf. Dies platziert das BfArM auf Rang 22 von 150 analysierten Unternehmen in der Branche „oeffentlicher-sektor“. Ein solcher Score reflektiert die Bemühungen, digitale Inhalte und Funktionen gemäß den etablierten Standards für Barrierefreiheit zu gestalten. Die fortlaufende Berücksichtigung von Barrierefreiheitsaspekten unterstützt das BfArM dabei, seine gesellschaftliche Aufgabe der Informationsbereitstellung und des Service für alle Bürgerinnen und Bürger umfassend zu erfüllen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 87/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

87%Erster Scan

24. März 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

5 Punkte über dem Durchschnitt (82%)

Rang 339 von 2281

Branchenvergleich

4 Punkte über dem Oeffentlicher Sektor & Verwaltung (83%)

Rang 22 von 150 in Oeffentlicher Sektor & Verwaltung

WCAG 2.2 Kriterien

48 von 55 Kriterien erfüllt

Level A25/31
Level AA23/24

Level A (25/31)

Level AA (23/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.3.1

Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

4.1.2

Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 100 04/2026 accessibleai.eu

Top 100 im Index für Digitale BarrierefreiheitBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

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