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Mitteldeutscher Rundfunk

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Medien & VerlageNicht BFSG-konformLevel A: 27/31 | Level AA: 21/24

Letzter Scan: 24. März 2026

Rang 339 von 2281Branche:Rang 66 von 548in Medien & Verlage

Barrierefreiheits-Analyse: Mitteldeutscher Rundfunk im Fokus

Mitteldeutscher Rundfunk erreicht in unserem Index einen Compliance Score von 87% und zeigt damit eine gute Umsetzung digitaler Barrierefreiheit in der Branche Medien & Verlage. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025.

Im brancheninternen Vergleich belegt Mitteldeutscher Rundfunk derzeit Platz 66 von 548 analysierten Websites im Bereich Medien & Verlage. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 339 von 2281. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität. Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht (BFSG), sondern ermöglicht auch Millionen von Menschen mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Mitteldeutscher Rundfunk die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Score von 87% ist die Website gut aufgestellt.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

87%Erster Scan

24. März 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

5 Punkte über dem Durchschnitt (82%)

Rang 339 von 2281

Branchenvergleich

6 Punkte über dem Medien & Verlage (81%)

Rang 66 von 548 in Medien & Verlage

WCAG 2.2 Kriterien

48 von 55 Kriterien erfüllt

Level A27/31
Level AA21/24

Level A (27/31)

Level AA (21/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

4.1.2

Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.

1.4.11

Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.

1.3.1

Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 100 04/2026 accessibleai.eu

Top 100 im Index für Digitale BarrierefreiheitMitteldeutscher Rundfunk

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