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Bundesimmobilien

https://bundesimmobilien.de
Oeffentlicher Sektor & VerwaltungNicht BFSG-konformLevel A: 27/31 | Level AA: 20/24

Letzter Scan: 24. März 2026

Rang 507 von 2281Branche:Rang 40 von 150in Oeffentlicher Sektor & Verwaltung

Barrierefreiheits-Analyse: Bundesimmobilien

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) fungiert als zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes. Ihre Aufgaben umfassen die Verwaltung, Bewirtschaftung, Vermietung, den Verkauf und die Entwicklung des bundeseigenen Immobilienvermögens, darunter Liegenschaften, Wohnungen und Bundesforstflächen. Um diesen vielfältigen Aufgaben gerecht zu werden und ihre Dienstleistungen einem breiten Publikum zugänglich zu machen, betreibt die BImA mehrere digitale Angebote. Dazu gehören die Hauptwebsite bundesimmobilien.de sowie ein spezialisiertes Online-Immobilienportal (immobilienportal.bundesimmobilien.de). Diese Plattformen richten sich an unterschiedliche Nutzergruppen: von Bundesministerien und staatlichen Institutionen im B2B-Bereich bis hin zu privaten Mietern und Käufern von Wohnungen, Gewerbeimmobilien und landwirtschaftlichen Flächen im B2C-Segment.

Für eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts wie die BImA spielt digitale Barrierefreiheit eine fundamentale Rolle. Sie stellt sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Zugang zu den bereitgestellten Informationen und Dienstleistungen erhalten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit Juni 2025 in Kraft ist, verpflichtet öffentliche Stellen wie die BImA zur Gestaltung ihrer digitalen Angebote nach den Prinzipien der Barrierefreiheit. Dies betrifft insbesondere die Zugänglichkeit des Immobilienportals und der Hauptwebsite, um eine umfassende und gleichberechtigte Nutzung für alle Nutzergruppen zu gewährleisten.

Die Website bundesimmobilien.de weist im Rahmen der Analyse von accessibleAI einen Compliance Score von 84 von 100 Punkten auf. Dieser Wert ordnet die BImA im Branchenvergleich des öffentlichen Sektors auf Platz 59 von 150 analysierten Unternehmen ein. Die Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards ist für die BImA von Bedeutung, da sie als bundeseigene Institution eine Vorbildfunktion einnimmt und sicherstellen muss, dass ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar sind.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Bundesimmobilien die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 85/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

85%Erster Scan

24. März 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

3 Punkte über dem Durchschnitt (82%)

Rang 507 von 2281

Branchenvergleich

2 Punkte über dem Oeffentlicher Sektor & Verwaltung (83%)

Rang 40 von 150 in Oeffentlicher Sektor & Verwaltung

WCAG 2.2 Kriterien

47 von 55 Kriterien erfüllt

Level A27/31
Level AA20/24

Level A (27/31)

Level AA (20/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

1.4.3

Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.

1.4.11

Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.

3.3.2

Formularfelder benötigen sichtbare Labels, die den erwarteten Input beschreiben.

2.1.1

Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 100 04/2026 accessibleai.eu

Top 100 im Index für Digitale BarrierefreiheitBundesimmobilien

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