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Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)

https://bzga.de
Oeffentlicher Sektor & VerwaltungNicht BFSG-konformLevel A: 24/31 | Level AA: 22/24

Letzter Scan: 1. März 2026

Rang 723 von 2281Branche:Rang 59 von 150in Oeffentlicher Sektor & Verwaltung

Barrierefreiheits-Analyse: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Seine zentrale Aufgabe ist die Stärkung der öffentlichen Gesundheit in Deutschland. Dies geschieht durch die Bereitstellung fundierter Gesundheitsempfehlungen und -informationen, die Durchführung von Präventionskampagnen und -programmen sowie durch fortschrittliche Forschung im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Zu den konkreten Angeboten zählen auch Materialien zur Gesundheitsförderung und die Verwaltung des Organspende-Registers. Die Zielgruppe des BIÖG ist primär die breite Bevölkerung (B2C), die umfassend über gesundheitsrelevante Themen informiert und zu einem gesunden Lebensstil motiviert werden soll.

Die digitalen Dienstleistungen des BIÖG umfassen eine umfangreiche Website mit Empfehlungen, Verlinkungen zu spezialisierten Portalen wie dem Organspende-Register oder rauchfrei-info.de sowie Infofilme auf YouTube. Ein barrierefreier Zugang zu diesen Angeboten ist von hoher Bedeutung. Aus Nutzersicht stellt er sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von individuellen Einschränkungen, gleichberechtigt auf lebenswichtige Gesundheitsinformationen und -dienste zugreifen können. Dies umfasst Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen, die auf spezielle Technologien oder angepasste Inhalte angewiesen sind, um sich umfassend zu informieren und an Präventionsprogrammen teilzunehmen.

Aus Unternehmenssicht ist die digitale Barrierefreiheit für das BIÖG als Bundesoberbehörde essenziell, um seinen öffentlichen Auftrag vollumfänglich zu erfüllen. Die Bereitstellung barrierefreier Inhalte gewährleistet eine maximale Reichweite und Effektivität der Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen. Zudem ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das seit Juni 2025 in Kraft ist, für öffentliche Stellen verpflichtend. Dieses Gesetz fordert, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich sind.

Die Website bzga.de, die in einem vergleichbaren Kontext agiert, weist im Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI einen Compliance Score von 84 von 100 Punkten auf. Dies platziert sie auf Rang 59 von 150 analysierten Unternehmen im öffentlichen Sektor. Ein hoher Compliance Score signalisiert eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards und trägt dazu bei, dass die wichtigen Gesundheitsbotschaften des BIÖG eine möglichst breite Bevölkerungsschicht erreichen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 84/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

84%Erster Scan

1. März 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

2 Punkte über dem Durchschnitt (82%)

Rang 723 von 2281

Branchenvergleich

1 Punkte über dem Oeffentlicher Sektor & Verwaltung (83%)

Rang 59 von 150 in Oeffentlicher Sektor & Verwaltung

WCAG 2.2 Kriterien

46 von 55 Kriterien erfüllt

Level A24/31
Level AA22/24

Level A (24/31)

Level AA (22/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.4.2

Jede Seite braucht einen aussagekräftigen Titel, der den Inhalt beschreibt.

1.3.1

Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.

4.1.2

Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.

2.1.1

Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 100 04/2026 accessibleai.eu

Top 100 im Index für Digitale BarrierefreiheitBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)

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