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Deutsches Patent- und Markenamt

https://dpma.de
Oeffentlicher Sektor & VerwaltungNicht BFSG-konformLevel A: 28/31 | Level AA: 23/24

Letzter Scan: 24. März 2026

Rang 81 von 2281Branche:Rang 6 von 150in Oeffentlicher Sektor & Verwaltung

Barrierefreiheits-Analyse: Deutsches Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Bundesoberbehörde in Deutschland für gewerbliche Schutzrechte. Es verantwortet die Erteilung und Verwaltung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs. Zu den wesentlichen digitalen Angeboten gehören DPMAdirektWeb für die Online-Anmeldung, DEPATISnet als umfassende Patentdatenbank sowie DPMAregister für die elektronische Schutzrechtsauskunft. Die Zielgruppe des DPMA umfasst Unternehmen, Erfinder, Designer und Privatpersonen, die gewerbliche Schutzrechte anmelden, verwalten oder sich darüber informieren möchten.

Ein barrierefreier Zugang zu diesen digitalen Diensten ist von grundlegender Bedeutung. Nutzerinnen und Nutzer müssen unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln in der Lage sein, Schutzrechte effektiv zu beantragen, deren Status zu verfolgen und relevante Informationen zu recherchieren. Dies ermöglicht allen Bürgern und Unternehmen eine gleichberechtigte Teilnahme am Innovationsprozess und am Schutz ihres geistigen Eigentums. Für Erfinder, die auf digitale Formulare angewiesen sind, oder Unternehmen, die ihre Marken online verwalten, stellt die Zugänglichkeit eine Voraussetzung für die Nutzung der staatlichen Dienstleistungen dar.

Aus Unternehmenssicht, beziehungsweise aus Sicht der Behörde, trägt die Barrierefreiheit zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags bei und sichert die Rechtskonformität. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet öffentliche Stellen wie das DPMA zur Bereitstellung barrierefreier digitaler Angebote. Eine hohe Zugänglichkeit gewährleistet zudem eine breite Nutzerbasis und effiziente Verwaltungsprozesse. Die Website des DPMA weist im Rahmen der Analyse von accessibleAI einen Compliance Score von 87 von 100 Punkten auf und platziert sich damit auf Rang 22 von 150 analysierten Unternehmen im Sektor "öffentlicher Sektor".

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Deutsches Patent- und Markenamt die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 93/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

93%Erster Scan

24. März 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

11 Punkte über dem Durchschnitt (82%)

Rang 81 von 2281

Branchenvergleich

10 Punkte über dem Oeffentlicher Sektor & Verwaltung (83%)

Rang 6 von 150 in Oeffentlicher Sektor & Verwaltung

WCAG 2.2 Kriterien

51 von 55 Kriterien erfüllt

Level A28/31
Level AA23/24

Level A (28/31)

Level AA (23/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

1.4.3

Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

2.1.1

Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 10 04/2026 accessibleai.eu

Top 10 im Index für Digitale BarrierefreiheitDeutsches Patent- und Markenamt

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