Landeshauptstadt Düsseldorf
https://duesseldorf.deLetzter Scan: 1. März 2026
Aufnahme zum Zeitpunkt der Analyse
Barrierefreiheits-Analyse: Landeshauptstadt Düsseldorf
Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist als kommunale Verwaltung für die Bereitstellung umfassender öffentlicher Dienstleistungen und die Verwaltung der städtischen Infrastruktur zuständig. Ihr Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie an ansässige und ansiedlungsinteressierte Unternehmen. Zu den Kernleistungen zählen Bürgerservices und Verwaltungsprozesse, Wirtschaftsförderung, Infrastrukturmanagement, Bildungsangebote sowie Umweltschutz und Stadtentwicklung. Diese Dienste werden zunehmend auch digital über das Online-Portal duesseldorf.de, das 'Digitale Amt' Serviceportal und Online-Anträge bereitgestellt, ergänzt durch Informationskanäle wie YouTube-Videos und Podcasts.
Der barrierefreie Zugang zu diesen digitalen Angeboten ist von zentraler Bedeutung. Aus Nutzersicht gewährleistet er, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, uneingeschränkt an der digitalen Stadt teilhaben können. Dies umfasst den Zugang zu wichtigen Informationen, die Möglichkeit zur Antragstellung oder die Nutzung von Bildungsressourcen. Für die Landeshauptstadt Düsseldorf als öffentliche Stelle bedeutet Barrierefreiheit die Erfüllung ihres Auftrags zur Daseinsvorsorge und die Sicherstellung einer inklusiven Kommunikation mit allen Zielgruppen. Ein barrierefreies digitales Angebot trägt zur Effizienz bei, indem es den Zugang für eine breite Bevölkerungsgruppe vereinfacht und die Notwendigkeit alternativer, oft aufwendigerer Kommunikationswege reduziert.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet öffentliche Stellen wie die Landeshauptstadt Düsseldorf zur Gestaltung ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen nach barrierefreien Standards. Dies betrifft insbesondere Websites, Serviceportale, Online-Anträge und digitale Medieninhalte. Die Website duesseldorf.de erreicht im WCAG-Compliance-Score von accessibleAI einen Wert von 84 von 100 Punkten. Innerhalb der Branche "öffentlicher-sektor" belegt die Landeshauptstadt Düsseldorf damit Platz 59 von 150 analysierten Unternehmen. Die Einhaltung dieser Standards ist entscheidend, um allen Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu den vielfältigen städtischen Angeboten zu ermöglichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Erfüllt Landeshauptstadt Düsseldorf die Anforderungen des BFSG?
- Mit einem Compliance Score von 84/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
1. März 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
2 Punkte über dem Durchschnitt (82%)
Rang 723 von 2281
Branchenvergleich
1 Punkte über dem Oeffentlicher Sektor & Verwaltung (83%)
Rang 59 von 150 in Oeffentlicher Sektor & Verwaltung
WCAG 2.2 Kriterien
46 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 24/31 |
| Level AA | 22/24 |
Level A (24/31)
Level AA (22/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
Formularfelder benötigen sichtbare Labels, die den erwarteten Input beschreiben.
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
IfDB-Badge
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