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MEISTERBETRIEB SCHÜTT

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Handwerk & BauPotenzielle BarrierenLevel A: 22/31 | Level AA: 15/24

Letzter Scan: 4. Juli 2026

Rang 13841 von 15029Branche:Rang 697 von 770in Handwerk & Bau

Barrierefreiheits-Analyse: MEISTERBETRIEB SCHÜTT im Fokus

Die Website von MEISTERBETRIEB SCHÜTT erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 67%. In der Branche Handwerk & Bau zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.

Im brancheninternen Vergleich belegt MEISTERBETRIEB SCHÜTT derzeit Platz 697 von 770 analysierten Websites im Bereich Handwerk & Bau. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 13841 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist MEISTERBETRIEB SCHÜTT aufgestellt?
Mit einem Score von 67% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

67%Erster Scan

4. Juli 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

16 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)

Rang 13841 von 15029

Branchenvergleich

16 Punkte unter dem Handwerk & Bau (83%)

Rang 697 von 770 in Handwerk & Bau

WCAG 2.2 Kriterien

37 von 55 Kriterien erfüllt

Level A22/31
Level AA15/24

Level A (22/31)

Level AA (15/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
1.4.3
Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.
3.3.2
Formularfelder benötigen sichtbare Labels, die den erwarteten Input beschreiben.
4.1.2
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
1.4.11
Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.