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d.velop AG

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Technologie & SoftwareNicht BFSG-konformLevel A: 25/31 | Level AA: 24/24

Letzter Scan: 3. April 2026

Rang 1153 von 5095Branche:Rang 240 von 755in Technologie & Software

Barrierefreiheits-Analyse: d.velop AG im Fokus

d.velop AG erreicht in unserem Index einen Compliance Score von 89% und zeigt damit eine gute Umsetzung digitaler Barrierefreiheit in der Branche Technologie & Software. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025.

Im brancheninternen Vergleich belegt d.velop AG derzeit Platz 240 von 755 analysierten Websites im Bereich Technologie & Software. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 1153 von 5095. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität. Eine barrierefreie Website ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht (BFSG), sondern ermöglicht auch Millionen von Menschen mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt d.velop AG die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Score von 89% ist die Website gut aufgestellt.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

89%Erster Scan

3. April 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

4 Punkte über dem Durchschnitt (85%)

Rang 1153 von 5095

Branchenvergleich

3 Punkte über dem Technologie & Software (86%)

Rang 240 von 755 in Technologie & Software

WCAG 2.2 Kriterien

49 von 55 Kriterien erfüllt

Level A25/31
Level AA24/24

Level A (25/31)

Level AA (24/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

4.1.2

Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.

1.3.1

Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT GELISTET 04/2026 accessibleai.eu

Gelistet im Index für Digitale Barrierefreiheitd.velop AG

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