Zum Hauptinhalt springen

Gemeinsamer Bundesausschuss

https://g-ba.de
Oeffentlicher Sektor & VerwaltungNicht BFSG-konformLevel A: 27/31 | Level AA: 22/24

Letzter Scan: 23. März 2026

Rang 209 von 2281Branche:Rang 9 von 150in Oeffentlicher Sektor & Verwaltung

Barrierefreiheits-Analyse: Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), gegründet im Jahr 2004, ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Seine zentrale Aufgabe ist die Festlegung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie die Definition von Qualitätsanforderungen für Leistungserbringer. Als maßgebliche Instanz im Gesundheitssektor hat der G-BA im Laufe seiner Geschichte eine zunehmend digitale Präsenz entwickelt, um seine Informationen und Beschlüsse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Im Zuge dieser digitalen Transformation hat der G-BA verschiedene Online-Angebote etabliert. Dazu gehören das Informationsportal g-ba.de, der G-BA-Infodienst, Möglichkeiten zur Online-Anmeldung für öffentliche Sitzungen sowie die Bereitstellung von Beschlüssen und Pressemitteilungen. Diese digitalen Services sind essenziell, um Transparenz zu gewährleisten und den Zugang zu wichtigen gesundheitspolitischen Entscheidungen zu ermöglichen. Die Bedeutung digitaler Barrierefreiheit wächst in diesem Kontext, um sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, diese Informationen und Dienste nutzen können.

Die Website des G-BA (g-ba.de) erreicht im Rahmen der Analyse des Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI einen Compliance Score von 85 von 100 Punkten. Innerhalb der Branche "öffentlicher Sektor" positioniert sich der G-BA damit auf Platz 40 von 150 analysierten Unternehmen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit Juni 2025 in Kraft ist, ist für den G-BA von Relevanz, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung und Vorgaben für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder andere digitale Services, die im Leistungskatalog der GKV verankert werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Gemeinsamer Bundesausschuss die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 89/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

89%Erster Scan

23. März 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

7 Punkte über dem Durchschnitt (82%)

Rang 209 von 2281

Branchenvergleich

6 Punkte über dem Oeffentlicher Sektor & Verwaltung (83%)

Rang 9 von 150 in Oeffentlicher Sektor & Verwaltung

WCAG 2.2 Kriterien

49 von 55 Kriterien erfüllt

Level A27/31
Level AA22/24

Level A (27/31)

Level AA (22/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

3.1.1

Setzen Sie das lang-Attribut im HTML-Tag auf die korrekte Sprache (z.B. lang="de").

1.4.3

Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 10 04/2026 accessibleai.eu

Top 10 im Index für Digitale BarrierefreiheitGemeinsamer Bundesausschuss

Für Footer und Seitenleisten