Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
https://gema.deLetzter Scan: 23. März 2026
Aufnahme zum Zeitpunkt der Analyse
Barrierefreiheits-Analyse: Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine zentrale Verwertungsgesellschaft im deutschen Kultursektor, speziell in der Musikindustrie. Seit ihrer Gründung im Jahr 1933 in Berlin verwaltet sie die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlagen. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Lizenzierung von Musiknutzungsrechten, die Ausschüttung von Tantiemen an ihre über 100.000 Mitglieder sowie die Durchsetzung des Urheberrechts und die Kulturförderung. Die GEMA dient als Bindeglied zwischen Musikschaffenden und Musiknutzern, indem sie den rechtlichen Rahmen für die Verwendung musikalischer Werke sicherstellt.
Für Unternehmen der Kulturbranche, wie die GEMA, ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von Bedeutung, welches seit Juni 2025 in Kraft ist. Es verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zu gestalten, um allen Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Im Kontext der GEMA betrifft dies insbesondere ihre digitalen Angebote: Online-Portale für Mitglieder zur Werkanmeldung und Tantiemenabfrage, Portale für Musiknutzer zum Erwerb von Lizenzen, digitale Publikationen sowie Online-Bewerbungsformulare für Kulturförderung. Die barrierefreie Gestaltung dieser digitalen Dienste ist entscheidend, damit sowohl Musikschaffende als auch Musiknutzer ihre Anliegen ohne Einschränkungen bearbeiten können.
Besonders relevant sind hierbei Aspekte wie die Zugänglichkeit von Formularen für die Werkanmeldung oder Lizenzierung, die Strukturierung von Informationsportalen für eine leichte Navigation und das Verständnis von Inhalten, sowie die Bereitstellung von digitalen Publikationen in alternativen, barrierefreien Formaten. Eine klare, verständliche Sprache und eine intuitive Bedienbarkeit der digitalen Schnittstellen sind für die vielfältige Zielgruppe der GEMA, die sowohl B2B- als auch B2C-Nutzer umfasst, von großer Bedeutung.
Die Website der GEMA (gema.de) wurde im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI analysiert. Dabei wurde ein Compliance Score von 87 von 100 Punkten ermittelt. Innerhalb der Branche "kultur" belegt die GEMA damit den 8. Platz von 30 analysierten Unternehmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Erfüllt Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) die Anforderungen des BFSG?
- Mit einem Compliance Score von 87/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
23. März 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
5 Punkte über dem Durchschnitt (82%)
Rang 339 von 2281
Branchenvergleich
3 Punkte über dem Kultur & Museen (84%)
Rang 8 von 30 in Kultur & Museen
WCAG 2.2 Kriterien
48 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 26/31 |
| Level AA | 22/24 |
Level A (26/31)
Level AA (22/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.
IfDB-Badge
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Top 10 im Index für Digitale Barrierefreiheit — Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
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