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Hessischer Rundfunk

https://hr-fernsehen.de
Medien & VerlageNicht BFSG-konformLevel A: 25/31 | Level AA: 20/24

Letzter Scan: 24. März 2026

Rang 955 von 2281Branche:Rang 205 von 548in Medien & Verlage

Barrierefreiheits-Analyse: Hessischer Rundfunk

Der Hessische Rundfunk, 1949 als Gründungsmitglied der ARD ins Leben gerufen, hat sich über Jahrzehnte als öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt für Hessen etabliert. Mit dem Aufkommen des Internets und digitaler Medien hat sich das Unternehmen kontinuierlich weiterentwickelt, um sein vielfältiges Programmangebot auch online zugänglich zu machen. Über Kanäle wie hr-fernsehen.de, hessenschau.de und die ARD Mediathek bietet der HR heute eine breite Palette an Informationen, Bildungs- und Unterhaltungsinhalten digital an, die über die traditionellen Fernseh- und Radioprogramme hinausgehen. Diese digitale Transformation ermöglicht es dem Hessischen Rundfunk, seinen gesetzlichen Auftrag zur freien Meinungsbildung und zur Versorgung der Bevölkerung in Hessen umfassend zu erfüllen.

Im Zuge dieser digitalen Entwicklung gewinnt die Barrierefreiheit von Online-Angeboten zunehmend an Bedeutung. Für Medienunternehmen wie den Hessischen Rundfunk, die digitale Dienste und Inhalte bereitstellen, ist die Zugänglichkeit ihrer Websites und Apps ein zentraler Aspekt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu, diese barrierefrei zu gestalten. Dies stellt sicher, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von individuellen Einschränkungen, gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Medieninhalten erhalten.

Die Website hr-fernsehen.de des Hessischen Rundfunks wurde im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit von accessibleAI analysiert. Dabei wurde ein WCAG-Compliance Score von 82 von 100 Punkten ermittelt. Dies positioniert den Hessischen Rundfunk auf Platz 205 von 549 analysierten Unternehmen in der Branche Medien. Die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards ist für öffentlich-rechtliche Medienanstalten von besonderer Relevanz, um ihrem umfassenden Informationsauftrag für die gesamte Bevölkerung gerecht zu werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Hessischer Rundfunk die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 82/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

82%Erster Scan

24. März 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

Im Durchschnitt (82%)

Rang 955 von 2281

Branchenvergleich

1 Punkte über dem Medien & Verlage (81%)

Rang 205 von 548 in Medien & Verlage

WCAG 2.2 Kriterien

45 von 55 Kriterien erfüllt

Level A25/31
Level AA20/24

Level A (25/31)

Level AA (20/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

2.1.1

Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.

1.3.1

Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.

4.1.2

Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT GELISTET 04/2026 accessibleai.eu

Gelistet im Index für Digitale BarrierefreiheitHessischer Rundfunk

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