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Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG

https://hz.de
Medien & VerlageNicht BFSG-konformLevel A: 23/31 | Level AA: 20/24

Letzter Scan: 24. März 2026

Rang 1538 von 2281Branche:Rang 354 von 548in Medien & Verlage

Barrierefreiheits-Analyse: Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG

Die Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG, gegründet im Jahr 1849, blickt auf eine lange Tradition als regionaler Informationsversorger zurück. Ursprünglich als Herausgeberin der Tageszeitungen "Heidenheimer Zeitung" und "Heidenheimer Neue Presse" etabliert, hat das Unternehmen seinen Weg in die digitale Welt konsequent beschritten. Heute bietet es neben den klassischen Printprodukten ein umfassendes digitales Portfolio, darunter das Online-Nachrichtenportal HZ.de, die HZ-App, E-Zeitungen (ePaper) sowie Podcasts. Diese Entwicklung vom traditionellen Verlagshaus zum modernen Medienunternehmen unterstreicht die Anpassungsfähigkeit und den Fokus auf die Bedürfnisse der Leserschaft in der Region Heidenheim.

Im Zuge dieser digitalen Transformation gewinnt die digitale Barrierefreiheit zunehmend an Bedeutung. Als Medienunternehmen, das eine Vielzahl digitaler Produkte und Dienstleistungen anbietet, ist die Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen. Dieses Gesetz, das seit Juni 2025 in Kraft ist, verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Die Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zu Nachrichten und Informationen ist ein wesentlicher Bestandteil einer inklusiven digitalen Gesellschaft und ermöglicht allen Nutzern eine gleichberechtigte Teilhabe.

Die Website hz.de wurde im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI analysiert. Dabei wurde ein Compliance Score von 78 von 100 Punkten ermittelt. Dieser Wert spiegelt den aktuellen Stand der Umsetzung von Barrierefreiheitsstandards wider. Innerhalb der Branche "Medien" belegt die Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG damit Platz 354 von 549 analysierten Unternehmen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung digitaler Angebote unter Berücksichtigung von Barrierefreiheitsaspekten trägt dazu bei, dass die vielfältigen Inhalte des Unternehmens für eine breite Zielgruppe zugänglich bleiben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. KG die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 78/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

78%Erster Scan

24. März 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

4 Punkte unter dem Durchschnitt (82%)

Rang 1538 von 2281

Branchenvergleich

3 Punkte unter dem Medien & Verlage (81%)

Rang 354 von 548 in Medien & Verlage

WCAG 2.2 Kriterien

43 von 55 Kriterien erfüllt

Level A23/31
Level AA20/24

Level A (23/31)

Level AA (20/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

2.4.1

Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

1.4.3

Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.

1.4.11

Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.

IfDB-Badge

Das IfDB-Badge zeigt Besuchern und Geschäftspartnern, dass Ihre Website geprüft und barrierefrei ist.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT GELISTET 04/2026 accessibleai.eu

Badge ab 80% verfügbar

Verbessern Sie Ihren Score auf mindestens 80%, um das IfDB-Badge auf Ihrer Website einzubinden. Ihr aktueller Score: 78%

Das Badge wird freigeschaltet, sobald Ihr Compliance-Score den Schwellenwert erreicht.