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CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

https://ltsh.de
Öffentlicher Sektor & VerwaltungNicht BFSG-konformLevel A: 24/31 | Level AA: 23/24

Letzter Scan: 3. April 2026

Rang 2124 von 5029Branche:Rang 129 von 244in Öffentlicher Sektor & Verwaltung

Barrierefreiheits-Analyse: CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Die CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag nimmt ihre Rolle als parlamentarische Vertretung der Christlich Demokratischen Union wahr, indem sie politische Interessen artikuliert und mit den Bürgern sowie Medien kommuniziert. Digitale Kanäle sind dabei essenziell, um die Zielgruppen – Bürger Schleswig-Holsteins, Wähler, Medien und andere politische Akteure – umfassend zu erreichen. Die Fraktion veröffentlicht ihre politischen Stellungnahmen und Pressemitteilungen primär über die Website des Landtages, ltsh.de, und bietet zudem Abonnementdienste wie ParlaFeed an, um Informationen effizient zu verbreiten.

Die digitale Zugänglichkeit dieser Angebote ist für die CDU Fraktion von Bedeutung, um eine inklusive Informationsbereitstellung zu gewährleisten. Die Website ltsh.de, über die die Fraktion ihre Inhalte bereitstellt, erreicht einen WCAG-Compliance Score von 89 von 100 Punkten. Dieser Wert deutet auf ein hohes Maß an Barrierefreiheit hin, was die Nutzung der digitalen Informationen für eine breite Palette von Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, erleichtert. Eine gute Zugänglichkeit trägt dazu bei, dass legislative Initiativen und die Vertretung von Wählerinteressen transparent und verständlich für alle Bürger sind.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und hat die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit für öffentliche Stellen und Anbieter digitaler Dienste weiter präzisiert. Als politische Fraktion, die im öffentlichen Raum agiert und digitale Informationen sowie Dienste für die Öffentlichkeit bereitstellt, fällt die CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag in den Anwendungsbereich des BFSG. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, alle digitalen Inhalte und Kommunikationskanäle, von Pressemitteilungen bis zu den Funktionen der Website, kontinuierlich auf ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und anzupassen, um den gesetzlichen Vorgaben und dem Anspruch einer inklusiven Gesellschaft gerecht zu werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt CDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 85/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

2 Messpunkte

-4% gesamt

Einordnung

Gesamtvergleich

Im Durchschnitt (85%)

Rang 2124 von 5029

Branchenvergleich

1 Punkte unter dem Öffentlicher Sektor & Verwaltung (86%)

Rang 129 von 244 in Öffentlicher Sektor & Verwaltung

WCAG 2.2 Kriterien

47 von 55 Kriterien erfüllt

Level A24/31
Level AA23/24

Level A (24/31)

Level AA (23/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.3.1

Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.1.1

Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.

4.1.2

Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.

2.4.7

Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein, z.B. durch einen deutlichen Rahmen.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT GELISTET 04/2026 accessibleai.eu

Gelistet im Index für Digitale BarrierefreiheitCDU Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

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