Landeshauptstadt Schwerin
https://schwerin.deLetzter Scan: 3. April 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Landeshauptstadt Schwerin
Die Landeshauptstadt Schwerin fungiert als offizielle Verwaltung und zentrale Anlaufstelle für ihre Bürgerinnen und Bürger. Sie bietet ein breites Spektrum an Verwaltungsdienstleistungen, von der Terminvergabe über Wunschkennzeichen bis hin zu Bauanträgen. Darüber hinaus informiert sie über städtische Entwicklungen, fördert den Tourismus und das kulturelle Leben in der Region. Ein wesentlicher Bestandteil des Serviceangebots sind die digitalen Kanäle, die unter anderem ein Online-Serviceportal, eine digitale Terminvergabe und ein Bürgerinformationssystem umfassen. Diese digitalen Schnittstellen sind für die Erreichbarkeit und Effizienz der kommunalen Verwaltung von Bedeutung.
Im Kontext der digitalen Barrierefreiheit wurde die Website der Landeshauptstadt Schwerin, schwerin.de, von accessibleAI analysiert. Die Plattform erreichte einen Compliance Score von 85 von 100 Punkten gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Dieser Wert signalisiert eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards für digitale Inhalte. Für eine öffentliche Verwaltung ist die Zugänglichkeit ihrer Online-Angebote entscheidend, um allen Bürgerinnen und Bürgern, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Die Landeshauptstadt Schwerin ist als öffentliche Verwaltung direkt von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) betroffen. Das BFSG ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet öffentliche Stellen sowie bestimmte Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst insbesondere die Website schwerin.de sowie alle darüber angebotenen Online-Dienste, Formulare und Informationen. Die Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit ist somit eine gesetzliche Anforderung, die sicherstellt, dass die Verwaltung ihre Aufgaben inklusiv und diskriminierungsfrei erfüllt.
Die kontinuierliche Anpassung und Optimierung der digitalen Angebote ist für die Landeshauptstadt Schwerin von Bedeutung, um den gesetzlichen Vorgaben des BFSG zu entsprechen und die Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen dauerhaft zu gewährleisten. Dies betrifft die Gestaltung der Benutzeroberflächen, die Bereitstellung alternativer Textbeschreibungen für Bilder und die Strukturierung von Inhalten, um eine intuitive Navigation und Nutzung zu ermöglichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Erfüllt Landeshauptstadt Schwerin die Anforderungen des BFSG?
- Mit einem Compliance Score von 85/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
3. April 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
Im Durchschnitt (85%)
Rang 2124 von 5029
Branchenvergleich
1 Punkte unter dem Öffentlicher Sektor & Verwaltung (86%)
Rang 129 von 243 in Öffentlicher Sektor & Verwaltung
WCAG 2.2 Kriterien
47 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 25/31 |
| Level AA | 22/24 |
Level A (25/31)
Level AA (22/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.
IfDB-Badge
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