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SOKA-BAU - Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, rechtsfähiger Verein gemäß § 22 BGB (ULAK) - Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK)

https://soka-bau.de
Reise & TourismusNicht BFSG-konformLevel A: 24/31 | Level AA: 24/24

Letzter Scan: 3. April 2026

Rang 1559 von 5029Branche:Rang 40 von 202in Reise & Tourismus

Barrierefreiheits-Analyse: SOKA-BAU - Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, rechtsfähiger Verein gemäß § 22 BGB (ULAK) - Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK)

Die SOKA-BAU, bestehend aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK), fungiert als Sozialkasse der deutschen Bauwirtschaft. Sie verwaltet essenzielle Leistungen wie Urlaubsgeld, Rente, Berufsausbildung und Zusatzrente für Betriebe und Arbeitnehmer im Baugewerbe. Um diesen umfangreichen Service digital zugänglich zu machen, betreibt SOKA-BAU ein Kundenportal. Über dieses Portal können Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Dienstleister wichtige Funktionen wie die Beantragung von Bescheinigungen, die Anmeldung von Betrieben, die Prüfung der Teilnahme oder die Beantragung von Urlaubsgeld und Rente online nutzen. Im Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI ist SOKA-BAU unter der Branche reise-tourismus gelistet.

Die digitale Präsenz von SOKA-BAU, insbesondere die Website soka-bau.de, wurde hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit bewertet. Mit einem Compliance Score von 91 von 100 Punkten erfüllt die Website hohe Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Innerhalb der Branche reise-tourismus im IfDB belegt SOKA-BAU damit den 12. Platz von 150 gelisteten Unternehmen. Diese Bewertung unterstreicht die Bemühungen, digitale Angebote für eine breite Nutzerbasis zugänglich zu gestalten.

Die Relevanz des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist für SOKA-BAU gegeben, da das Unternehmen als Anbieter digitaler Dienstleistungen im Finanz- und Sozialbereich agiert. Das BFSG, das seit Juni 2025 in Kraft ist, verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere das Kundenportal und die Website von SOKA-BAU, die für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Dienstleister der Bauwirtschaft essenzielle Informationen und Funktionen bereitstellen. Die Sicherstellung der digitalen Barrierefreiheit ist somit ein wichtiger Aspekt, um allen Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der SOKA-BAU zu ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt SOKA-BAU - Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, rechtsfähiger Verein gemäß § 22 BGB (ULAK) - Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 87/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

2 Messpunkte

-4% gesamt

Einordnung

Gesamtvergleich

2 Punkte über dem Durchschnitt (85%)

Rang 1559 von 5029

Branchenvergleich

4 Punkte über dem Reise & Tourismus (83%)

Rang 40 von 202 in Reise & Tourismus

WCAG 2.2 Kriterien

48 von 55 Kriterien erfüllt

Level A24/31
Level AA24/24

Level A (24/31)

Level AA (24/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

1.3.1

Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.

4.1.2

Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 100 04/2026 accessibleai.eu

Top 100 im Index für Digitale BarrierefreiheitSOKA-BAU - Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, rechtsfähiger Verein gemäß § 22 BGB (ULAK) - Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK)

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