Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e. V. (ZUM)
https://zum.deLetzter Scan: 24. März 2026
Aufnahme zum Zeitpunkt der Analyse
Barrierefreiheits-Analyse: Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e. V. (ZUM)
Die Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V. (ZUM) ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit seiner Gründung im Jahr 1997 der Förderung der Digitalisierung von Schule und Lehrinhalten widmet. Als Akteur im Bildungssektor stellt die ZUM kostenlose digitale Lern- und Lehrmaterialien sowie Werkzeuge für alle Schulformen und die außerschulische Bildung bereit. Das Angebot umfasst Plattformen wie ZUM-Unterrichten, ZUM-Apps, ZUM-Tools, ZUM-Projekte und ZUM-Deutsch Lernen, die Lehrenden, Schülerinnen und Schülern sowie Lernenden im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache zugutekommen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und betrifft Unternehmen und Organisationen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten. Für die Bildungsbranche, in der die ZUM tätig ist, bedeutet dies, dass digitale Angebote so gestaltet sein müssen, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Besonders relevant sind hierbei die Barrierefreiheit von Informationsportalen, digitalen Lernmaterialien, interaktiven Inhalten, Formularen (z.B. für die Nutzung von Tools oder die Teilnahme an ZUMinaren) und der Navigation auf den verschiedenen Plattformen. Die Gewährleistung von digitaler Barrierefreiheit ist entscheidend, um Chancengleichheit beim Zugang zu Bildungsinhalten und -werkzeugen zu ermöglichen.
Die digitalen Dienste der ZUM, darunter Online-Plattformen, Wiki-Workspaces, Online-Speicher für interaktive Inhalte und Lernpfade, richten sich an eine breite Zielgruppe. Für diese Angebote ist eine umfassende digitale Barrierefreiheit von Bedeutung. Dies umfasst die Gestaltung von Webseiten und mobilen Anwendungen gemäß den anerkannten Standards, um sicherzustellen, dass beispielsweise Screenreader Inhalte korrekt erfassen, Tastaturnavigation möglich ist und multimediale Inhalte entsprechende Alternativen bieten. So wird gewährleistet, dass alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, die bereitgestellten Open Educational Resources (OER) und digitalen Werkzeuge uneingeschränkt nutzen können.
Die Website der ZUM (https://zum.de) weist im Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI einen Compliance Score von 98 von 100 Punkten auf. Innerhalb der Branche "bildung" belegt die ZUM damit den ersten Platz von 202 analysierten Unternehmen. Dieser Wert spiegelt den aktuellen Stand der digitalen Zugänglichkeit der Hauptpräsenz wider.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Erfüllt Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e. V. (ZUM) die Anforderungen des BFSG?
- Mit einem Compliance Score von 98/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
24. März 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
16 Punkte über dem Durchschnitt (82%)
Rang 1 von 2281
Branchenvergleich
14 Punkte über dem Bildung & Forschung (84%)
Rang 1 von 201 in Bildung & Forschung
WCAG 2.2 Kriterien
54 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 30/31 |
| Level AA | 24/24 |
Level A (30/31)
Level AA (24/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
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IfDB-Badge
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